134.664 Unterstützer/innen insgesamt.
DANKE VIELMALS! Gemeinsam geschafft!

Personen, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können für das Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) möglich.


Bericht der „Vorarlberger Nachrichten“ vom 25.11.2020

1. Video zum Volksbegehren RECHT AUF WOHNEN